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LG Berlin, 05.11.2009 - 27 O 740/09 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94
Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der …
Auszug aus LG Berlin, 05.11.2009 - 27 O 740/09
Die Gewährung des Anspruchs auf eine Geldentschädigung findet ihre Rechtfertigung in dem Gedanken, dass der Verletzte andernfalls wegen der erlittenen Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts ohne Rechtsschutz und damit der vom Grundgesetz vorgesehene Schutz der Persönlichkeit lückenhaft bliebe (BGH NJW 1995, 861, 864 [BGH 15.11.1994 - VI ZR 56/94] ; BVerfG NJW 1973, 1221, 1224; Kammergericht AfP 1974, 720, 721).Außerdem soll die Zubilligung der Prävention dienen (BGH NJW 1995, 861, 865 [BGH 15.11.1994 - VI ZR 56/94] m.w.Nachw.).
- BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65
Soraya
Auszug aus LG Berlin, 05.11.2009 - 27 O 740/09
Die Gewährung des Anspruchs auf eine Geldentschädigung findet ihre Rechtfertigung in dem Gedanken, dass der Verletzte andernfalls wegen der erlittenen Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts ohne Rechtsschutz und damit der vom Grundgesetz vorgesehene Schutz der Persönlichkeit lückenhaft bliebe (BGH NJW 1995, 861, 864 [BGH 15.11.1994 - VI ZR 56/94] ; BVerfG NJW 1973, 1221, 1224; Kammergericht AfP 1974, 720, 721). - BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94
Lohnkiller
Auszug aus LG Berlin, 05.11.2009 - 27 O 740/09
Ob eine schuldhafte Verletzung des Persönlichkeitsrechts schwer ist, bestimmt sich unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nach Art und Schwere der zugefügten Beeinträchtigung, dem Grad des Verschuldens sowie Anlass und Beweggrund des Handelns des Verletzers (BGH NJW 1996, 1131, 1134 [BGH 30.01.1996 - VI ZR 386/94] ). - KG, 23.10.1973 - 9 U 344/73
Auszug aus LG Berlin, 05.11.2009 - 27 O 740/09
Die Gewährung des Anspruchs auf eine Geldentschädigung findet ihre Rechtfertigung in dem Gedanken, dass der Verletzte andernfalls wegen der erlittenen Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts ohne Rechtsschutz und damit der vom Grundgesetz vorgesehene Schutz der Persönlichkeit lückenhaft bliebe (BGH NJW 1995, 861, 864 [BGH 15.11.1994 - VI ZR 56/94] ; BVerfG NJW 1973, 1221, 1224; Kammergericht AfP 1974, 720, 721).